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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1
    Geltungsbereich

Soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten für sämtliche organisatorischen, vermittelnden und planerischen Leistungen (u.a. Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und deren Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde) und der Eventagentur: UniQMoments UG (haftungsbeschränkt), Jahnstr. 10, 86316 Friedberg, GF Frederic Kienberger, (nachfolgend Agentur) die nachfolgenden Vereinbarungen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  • 2
    Definitionen, Verantwortungsbereich des Kunden

Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer im Rahmen dieser Bedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. In dieser Funktion trägt er die volle ordnungsbehördliche und zivilrechtliche Verantwortung für die Veranstaltung.

Der Kunde ist sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste, des Servicepersonals und der sonstigen an der Veranstaltung mitwirkenden Personen, insbesondere für deren Sicherheit im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuständig. Die Agentur tritt in diesem Zusammenhang lediglich als Vermittler auf.

 

  • 3
    Angebote und Vertragsabschluss

Grundlage des Vertrages ist das schriftliche Angebot der Agentur, in dem die konkreten Leistungen und das dafür konkret anfallende Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend, unverbindlich und befristet.

Mit der erklärten Zustimmung zu einem Angebot der Agentur bzw. mit der Beauftragung der Durchführung der gewählten Leistungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Auftragserteilung kann schriftlich oder per Mail (Textform) erfolgen. Der Vertrag kommt mit anschließender Unerzeichnung der Vertragsurkunde oder der schriftlichen (Per Brief(Mail) Auftragsbestätigung von UniQMoments binnen zwei Wochen zustande. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen.
Lehnt die Agentur nicht binnen 3 Wochen nach Zustimmung bzw. Beauftragung durch den Kunden die Annahme des Vertrages ab, so steht dies einer Annahmeerklärung durch die Agentur gleich.

Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die Annahmeerklärung. Durch die widerspruchslose Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1- nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, wird dieses auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur abgerechnet. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Eventvorbereitung, -planung und -durchführung enthalten.

Gesondert berechnet werden stets: Materialien, Übersetzungen, Fahrt- und Reisekosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.

 

  • 4
    Event-Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot der Agentur. Nebenabsprachen oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

Nachträgliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Kunden – aufgrund dieser Abweichungen – nicht zu, den Vertrag insgesamt zu kündigen. Die Agentur ist in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Catering- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern.

Sofern die vertraglich vereinbarte Veranstaltung nicht in dem geplanten Umfang aufgrund von behördlichen Auflagen oder gesetzlichen Bestimmungen realisierbar ist, berührt dies nicht den Vertrag an sich. Die Leistungen sind in diesem Zusammenhang unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen bzw. der gesetzlichen Bestimmungen anzupassen/zu reduzieren. Der Vergütungsanspruch der Agentur, insbesondere das vertraglich vereinbarte Agenturhonorar bleiben in diesem Zusammenhang unverändert. Etwaige ersparte Aufwendungen werden dem Kunden gutgeschrieben.

Kann ein dritter Dienstleister die vereinbarte Leistung nicht erbringen, berührt dies das Vertragsverhältnis zwischen Agentur und Kunden nicht. Die Agentur wird in diesem Fall einen adäquaten Ersatz für den ausgefallenen Dienstleister suchen, um eine Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen. Der Kunde kann gegenüber der Agentur in diesem Zusammenhang weder Aufwendungsersatz- noch Schadensersatzansprüche geltend machen, es sei denn, die nicht erbrachte Leistung des Dienstleisters beruht auf einem grob fahrlässigen oder schuldhaften Verhalten der Agentur.

Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, Gebühren sonstiger Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK), sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten und die Kosten für eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie etwaige Veranstaltungsausfall- und/oder Elektronik-/Equipmentversicherung werden vom Auftraggeber übernommen.

 

  • 5
    Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

Sofern die Agentur an der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung durch höhere Gewalt gehindert wird oder sich eine solche Situation abzeichnet, wird sie diesen Umstand dem Kunden unverzüglich anzeigen.

„Höhere Gewalt“ bezeichnet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, der eine Partei daran hindert oder behindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass das Hindernis trotz angemessener Prüfung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegt, und dass es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorausgesehen werden konnte, und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise vermieden oder überwunden werden konnten. Sofern keine gegenteiligen Hinweise vorliegen, wird höhere Gewalt insbesondere in folgenden Fällen angenommen: Krieg (ob erklärt oder nicht), Feindseligkeiten, Invasion, Handlung ausländischer Feinde, umfassende militärische Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische Macht, Aufstand, Terrorakt, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, rechtmäßige oder rechtswidrige Autoritätshandlung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Anforderung, Verstaatlichung; Pest, Epidemie oder Pandemien, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transport, Telekommunikation, Informationssystem oder Energie, allgemeine Arbeitsstörungen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Besetzung von Fabriken und Räumlichkeiten.

Eine Partei, die sich erfolgreich auf diese Klausel beruft, ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Mit der wirksamen Kündigung wird die Partei von ihrer Pflicht zur Erbringung der weiteren, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten vertraglichen Leistungen befreit. Sofern die Kündigung unverzüglich erfolgt, ist die sich auf diese Klausel berufende Partei zudem von jeglicher Haftung für Schäden ab dem Zeitpunkt befreit, zu dem das Hindernis die Leistungsunfähigkeit verursacht. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss bleiben berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass sich die Agentur auch aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt nicht von diesen, mit Dritten, im Auftrag des Kunden geschlossenen Verträgen lösen kann. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind zudem Sachverhalten nach § 13 dieser AGB.

 

  • 6
    Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen rechtzeitig zu überlassen. Für Verzögerungen und/oder Schäden, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Kunde, sofern diesen in diesem Zusammenhang ein Verschulden trifft.

Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Als Veranstalter ist der Kunde allein für die behördliche Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Er ist verpflichtet, -rechtzeitig vor der Planung und Realisierung der Veranstaltung durch die Agentur- sämtliche erforderlichen Genehmigungen einzuholen und entsprechende behördliche Maßnahmen zu treffen und ggf. Auflagen zu erfüllen, um den gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anforderungen zu entsprechen. Dazu gehört ggf. die Beachtung von Jugendschutzvorschriften o.Ä. Der Agentur obliegt insofern keine Verpflichtung. Es sei denn, es ist etwas Abweichendes individualvertraglich geregelt.

Allein der Kunde ist als Veranstalter gegenüber seinen Gästen, Mitarbeitern und sonstigen Personen, die mit der Veranstaltung in Kontakt kommen, verantwortlich und haftet für eintretende Gefährdungen und Schäden. Es sei denn, die Gefährdung und/oder der Schaden ist der Agentur wegen einer vertraglich übernommenen Verpflichtung zurechenbar.
Es wird dringend empfohlen, für die Veranstaltung einen entsprechenden Versicherungsschutz einzuholen, der die konkreten Gefahren umfasst und abdeckt. Auch in diesem Zusammenhang besteht -außer es ist individualvertraglich etwas Abweichendes vereinbart worden- keinerlei Verpflichtung der Agentur.

Fotografien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Agentur genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.

Der Kunde genehmigt der Agentur die Verwendung von ausgewählten Fotos und seines Kundenlogos als Referenz.

 

  • 7
    Zahlung, Verzug

Alle benannten Preise sind Nettopreise, die die jeweils gültige, gesetzliche Umsatzsteuer nicht umfassen.

Das Honorar wird in der vereinbarten Höhe zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Abzüge werden nicht gestattet. Bei einem Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig.

Sofern nicht individualvertraglich etwas Abweichendes vereinbart ist, staffelt sich die Fälligkeit des Gesamthonorars wie folgt:
Die Agentur ist berechtigt, auf ihre Vergütung oder zu beauftragenden Fremdleistungen angemessene Vorschüsse nach Projektfortschritt zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Agentur die vereinbarte Vergütung danach wie folgt in Rechnung stellen:

30% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung

50% der Gesamtsumme 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

20% der Gesamtsumme nach Abschluss der Veranstaltung.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, die weitergehende Leistung zu verweigern, bis die Zahlung in der vereinbarten Höhe erbracht wurde.

Werden der Agentur Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mehr als nur unerheblich mindern, ergeben sich begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, kann die Agentur alle offenen Forderungen geltend machen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Die Agentur ist in diesen Fällen auch zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Agentur verpflichtet sich, nach ihrer Wahl alle ihr gegebenen Sicherheiten freizugeben, soweit sie den Wert der jeweiligen Gesamtforderungen um mehr als 25 % übersteigen.

 

Zahlungsbedingungen und Vertragsstrafen:

Privatkunden:
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung (§ 286 Abs. 3 BGB). Sollte die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bei uns eingehen, wird folgender Mahnprozess eingeleitet:

1.Mahnzyklus: Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, wird eine Nachfrist von 7 Tagen gewährt. Für den entstandenen Verzug wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2,5 % des Auftragsvolumens auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen (§ 288 Abs. 1 BGB).

2. Mahnzyklus: Sollte nach Ablauf der 7-tägigen Nachfrist weiterhin keine Zahlung eingehen, wird eine zusätzliche Nachfrist von 7 Tagen gesetzt. Eine weitere Vertragsstrafe von 2,5 % des Auftragsvolumens wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

3. Mahnzyklus: Erfolgt nach der zweiten Nachfrist von 7 Tagen immer noch keine Zahlung, wird eine finale Nachfrist von 7 Tagen gesetzt. Es erfolgt ein weiterer Aufschlag von 2,5 % des Auftragsvolumens auf den Rechnungsbetrag.

Sollte nach dem 3. Mahnzyklus keine Zahlung erfolgen, wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben (§ 286 Abs. 4 BGB).

Geschäftskunden:
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsstellung (§ 286 Abs. 3 HGB). Sollte die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bei uns eingehen, wird folgender Mahnprozess eingeleitet:

1. Mahnzyklus: Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 30 Tagen, wird eine Nachfrist von 7 Tagen gewährt. Für den entstandenen Verzug wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Auftragsvolumens auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen (§ 288 Abs. 2 BGB i.V.m. § 352 HGB).

2. Mahnzyklus: Sollte nach Ablauf der 7-tägigen Nachfrist weiterhin keine Zahlung eingehen, wird eine zusätzliche Nachfrist von 7 Tagen gesetzt. Eine weitere Vertragsstrafe von 5 % des Auftragsvolumens wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

3. Mahnzyklus: Erfolgt nach der zweiten Nachfrist von 7 Tagen immer noch keine Zahlung, wird eine finale Nachfrist von 7 Tagen gesetzt. Es erfolgt ein weiterer Aufschlag von 5 % des Auftragsvolumens auf den Rechnungsbetrag.

Sollte nach dem 3. Mahnzyklus keine Zahlung erfolgen, wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben (§ 286 Abs. 4 BGB).

Wird eine bestätigte Veranstaltung (inkl. gebuchtem Catering, Equipment, Personal, Artists, etc) terminlich verschoben, erlauben wir uns, eine Umbuchungsgebühr bis zu einer Höhe von 10 % der Auftragssumme zu erheben. Dies dient der Kompensation des entstandenen Mehraufwandes sowie einem möglichen Umsatzausfall, wenn der freigehaltene Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

 

  • 8
    Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

Sämtliche Leistungen der Agentur, insbesondere solcher geistiger Art (u.a. Ideenskizzen, Konzeptionen, Präsentationen) unterliegen dem Urheberrecht. Die Verbreitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung und/oder auch die Nutzung für eigene Zwecke ist untersagt, sofern die Agentur nicht ausdrücklich in die jeweilige Art der Nutzung eingewilligt hat.

Eine Einwilligung für die Nutzung zu eigenen Zwecken liegt ausschließlich dann vor, sofern ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zu Stande gekommen ist. Die in diesem Zusammenhang auf den Kunden übertragene, einfache Nutzungslizenz ist zeitlich begrenzt bis zur Beendigung der Veranstaltung. Diese einfache Nutzungslizenz ist nicht auf Dritte übertragbar.

Für eine wiederholte Nutzung oder eine Mehrfachnutzung ist die ausdrückliche Zustimmung der Agentur nötig. Eine solche Nutzungsart ist nicht von der einfachen Nutzungslizenz, die im Rahmen des Vertragsschlusses eingeräumt wird, umfasst.

Der Kunde sichert zu, dass die im Rahmen der Vertragsausgestaltung von diesem überlassenen, digitalen Medien frei von Rechten Dritter sind bzw., dass er ausreichende Nutzungsrechte besitzt, aufgrund derer die Agentur dieser Medien schließlich veröffentlichen, vervielfältigen und ggf. bearbeiten kann. Der Kunde stellte die Agentur von Ansprüchen (u.a. insbesondere Schadensersatz, Rechtsverfolgungskosten) Dritter frei, die in diesem Zusammenhang wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen hervorgebracht werden. Die Agentur sichert zu, dass die überlassenen Medien ausschließlich im Rahmen des geschlossenen Vertrags genutzt werden.

 

  • 9
    Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur zu kündigen. Im Fall der Kündigung erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen in voller Höhe. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die konzeptionelle Planung und Organisation (Agenturhonorar) sowie Kosten für Bereithaltung, bereits beschaffte Eventartikel, verauslagte Gebühren und Spesen.

Verringerungen der Teilnehmeranzahl sind der Agentur bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich dem seitens der Agentur benannten Event-Planer anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung der Agentur. Bei einer Verringerung bis 10 % und Zustimmungserklärung der Agentur erfolgt eine entsprechende Verringerung des Pro-Kopf-Preises. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Agentur berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

Kosten für Gelände-, Location- und Technikmiete u.a. sind zur Zahlung fällig, sofern diese Kosten bereits angefallen sind oder aufgrund der gesonderten vertraglichen Ausgestaltung anfallen werden, eine kostenfreie Lösung von dem jeweiligen Vertragsverhältnis also nicht mehr möglich ist.

Von dem Kunden zu tragen sind ferner die Kosten, die aufgrund seiner Kündigung dadurch anfallen, dass sich die Agentur von -in dem Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Veranstaltung- mit Dritten geschlossenen Verträgen nicht mehr kostenfrei lösen kann. Der Kunde stellt die Agentur von diesen -kündigungsbedingten- Kosten ausdrücklich frei.

Hinsichtlich der verbleibenden Gebühren (kalkulierte Durchführungs- & Bookingkosten, wie u.a. für Personal, Catering, Shuttle, Künstler, Equipment) wird die Agentur im Falle der Kündigung durch den Kunden pauschal vergütet. Sofern der Vertrag bis zu zwei (2) Monate vor der geplanten Veranstaltung gekündigt wird, ist die Agentur berechtigt, 50% des vereinbarten Gesamthonorars in Rechnung zu stellen. Bei einer Kündigung von bis zu vier (4) Wochen vor dem Event, ist die Agentur berechtigt, 75% des vereinbarten Honorars und bei einer Kündigung von weniger als vier (4) Wochen bis zu dem geplanten Event 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die angesetzte Pauschale unter § 10 Abs. 4 dieser AGB.

Die Kündigung bedarf der Textform. Für die Fristberechnung maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei der Agentur.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.

 

  • 10
    Gewährleistung

Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei (3) Werktagen nach der durch die Agentur erbrachten Leistung dieser gegenüber schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und fristgerechter Reklamationen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

 

  • 11
    Haftung

Die Agentur haftet -gleich aus welchem Rechtsgrund- uneingeschränkt für Pflichtverletzungen von dieser oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; aufgrund eines Garantieversprechens, sofern ein solches abgegeben wurde, und nach dem Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher zwingender Haftungen.

Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, sofern die Agentur nach Abs. 1 dieser Vereinbarung nicht uneingeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

  • 12
    Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung über diese Website im Sinne sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen (insbesondere im Sinne der DSGVO nach Art. 4 Abs. 7) ist die Agentur.

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung der Daten bildet Art. 6 lit. a DSGVO.

Der Kunde hat gegenüber der Agentur die nachfolgend aufgeführten Rechte hinsichtlich der betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
Recht auf Mitteilung, Art. 19 DSGVO
Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben. Sie können die Einwilligung unter info@uniqmoments.de widerrufen.

Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen.

 

  • 13
    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben ihr alle von ihr bis dahin erbrachte Leistungen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall insbesondere nicht berechtigt, die Präsentation, das Veranstaltungskonzept mit den kreativen und technischen Teilen, konzeptionelle Ideen, Entwürfe o.ä. vollständig oder teilweise zu verwenden. Geschieht dies gleichwohl, schuldet der Auftraggeber der Agentur für die Verwendung eine angemessene Vergütung in Form einer fiktiven Lizenzgebühr. Von UniQMoments dem Auftraggeber für die Präsentation übergebene Unterlagen sind ihr unverzüglich zurückzugeben, ein Zurückbehaltungsrecht hieran besteht nicht.

 

  • 14
    Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber darf seine Vertragsrechte und Pflichten ohne Zustimmung der Agentur nicht auf Dritte übertragen oder abtreten.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Augsburg, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

Sollten individuelle Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages in erster Linie nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Nur im Übrigen und soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist, werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr bei Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

 

 

(Stand: 20.11.2025)

 

AGBs zur Teilnahme an Veranstaltungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Ticket-Buchung von Seminaren, Kursen und Konferenzen, live und digital von UniQMoments UG (haftungsbeschränkt),

Jahnstr. 10, 86316 Friedberg, Stand 11/2025

 

Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltung“) und UniQMoments UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „UniQMoments“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

Abschnitt I dieser AGB enthält unsere allgemeine, für alle unsere Leistungen gültigen Bestimmungen. In Abschnitt II finden Sie zusätzliche Vertragsbedingungen für Online- und Hybridveranstaltungen und in Abschnitt III die zusätzlichen Bedingungen für die Bestellung von Veranstaltungsunterlagen und Begleitmaterialien. Diese ergänzen jeweils unsere allgemeinen Regelungen.

Bitte beachten Sie auch unsere Antikorruptionsbestimmungen und unsere Datenschutzbestimmungen.

1. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Ihre Anmeldung kann über unsere Veranstaltungsseite oder über unsere allgemeine Webseite erfolgen. Bei einer Anmeldung über unsere Veranstaltungsseite oder unsere Webseite erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Der Vertrag kommt sodann entweder mit einer Bestätigung seitens UniQMoments (nur per E-Mail) oder mit der Abbuchung des Teilnehmerbetrags zustande.
Wenn wir eine Veranstaltung als Hybridveranstaltung anbieten, können Sie zwischen den Teilnahmemöglichkeiten wählen. Sofern Sie sich für eine Online-Teilnahme entscheiden, beachten Sie bitte die zusätzlichen Regelungen in Abschnitt II.

 

2. Leistung

Unsere Leistungen umfassen die in der Veranstaltungsübersicht beschriebenen Bestandteile.

 

3. Leistungsstörungen, Stornierung

Als langjähriger und erfahrener Veranstaltungspartner setzen wir alles daran, die von uns zugesagten Leistungen wie in den Veranstaltungsunterlagen dargestellt auch zu erbringen. UniQMoments behält sich jedoch vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere auch angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies den zumutbar ist und der alternative Ort mindestens gleichwertig ist (Bsp: gleich- oder höherwertige Konferenzräume in derselben Stadt oder Region).

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als zwei Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet.

Liegt das Hindernis in der Verhinderung eines Referenten oder Störungen am Veranstaltungsort sowie in Fällen „Höhere Gewalt“ (dies sind Fälle wie Krieg, Revolutionen, Streik, Naturkatastrophen oder Pandemien, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen), können wir die Veranstaltung einmalig auf einen angemessenen neuen Zeitpunkt verschieben, wobei grundsätzlich ein Alternativtermin für nicht-saisonabhängige Veranstaltungen innerhalb der nächsten 12 Wochen als angemessen gilt. Sollte eine Veranstaltung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht durchgeführt werden können oder dauert die „Höhere Gewalt“ länger als drei Monate, sagen wir die Veranstaltung ab und Sie erhalten die Veranstaltungsgebühr, sofern gezahlt, zurück.  Sofern Sie Unternehmer sind und die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgt, wird eine bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr nicht erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens UniQMoments. UniQMoments verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Erstattungsansprüche von Teilnehmenden wegen bloß temporärer Störungen einer Veranstaltung (insbesondere bei digitalen Veranstaltungen) sind ausgeschlossen.

Bei Absagen, die 14 Tage oder kürzer vor der Veranstaltung bei uns eingehen, oder bei Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Stornierungen vor diesem Termin werden mit einer Verwaltungsgebühr von 200,00 Euro berechnet. Gerne akzeptiert UniQMoments ohne zusätzliche Kosten eine(n) Ersatzteilnehmer:in. Ferner bleibt den Teilnehmer:innen der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von UniQMoments geltend gemacht. Die Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen.

 

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen, sowie Mittagessen und Pausengetränke bei live Veranstaltungen. Der Teilnahmebetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Teilnehmende in Zahlungsverzug, ist UniQMoments berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn UniQMoments einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmende berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von UniQMoments geltend gemacht.

Die Bezahlung erfolgt nach Wahl der Teilnehmenden über die von UniQMoments angebotenen Zahlungswege (derzeit Bankeinzug, auf Rechnung oder mittels Kreditkarte). UniQMoments behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungswege auszuschließen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt UniQMoments keine Haftung. Die Teilnehmenden können nur mit rechtskräftig festgestellten oder von UniQMoments schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmende nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Urheberrechte

Sämtliche Tagungsunterlagen unserer Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist den Teilnehmenden und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 6 gelten auch für die Bild- und Ton-Aufzeichnung der Veranstaltung selbst; diese sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

 

6. Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. UniQMoments übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsinhalte, die Tagungsunterlagen und die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke eines/einer Teilnehmenden.

Im Übrigen ist unsere Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt („wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, die zur Erfüllung der vertraglich zugesagten Leistungen erforderlich sind und auf deren Erfüllung die Parteien daher regelmäßig vertrauen dürfen); die Haftung ist in diesen Fällen auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung einer Garantie, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Hier haften wir unbeschränkt.

 

7. Foto- und Filmaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen (im Folgenden Aufnahmen) gefertigt. Diese verwertet das beauftragte Unternehmen für Zwecke der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Bewerbung von weiteren Veranstaltungen. Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang auf Websites der Veranstalterunternehmen und in den gedruckten Programmen von weiteren Veranstaltungen veröffentlicht. Zu den vorstehenden Zwecken veröffentlichen die Veranstalterunternehmen die Aufnahmen auch in sozialen Netzwerken, wie LinkedIn, Xing und Twitter. Sofern Veranstaltungen mit einem Mitveranstalter gemeinsam durchführt werden, gibt das beauftragte Unternehmen die Aufnahmen unter Umständen an diesen Veranstaltungspartner weiter. Darüber hinaus gibt das beauftragte Unternehmen die Aufnahmen jedoch nicht an Dritte weiter. Da Teilnehmer hier eine öffentliche Veranstaltung besuchen, gehen der Veranstalter und das beauftragte Unternehmen davon aus, dass aus Sicht des Teilnehmers keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Aufnahmen sowie Verarbeitung dieser Aufnahmen zu den oben beschriebenen Zwecken sprechen. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird der Teilnehmer hiermit gebeten, sich bitte umgehend vor Ort an den Infocounter zu wenden und dort den Widerspruch mitzuteilen. Der Teilnehmer wird hiermit in diesem Fall auch gebeten,– soweit Ihm möglich – auch selbst darauf zu achten, nicht fotografiert zu werden oder sich gerne auch direkt an den/die Fotograf*in zu wenden.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ein Unternehmer ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Augsburg vereinbart.

Abschnitt II
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Online- und Hybridveranstaltungen

 

1. Geltungsbereich

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen enthalten ergänzende Regelungen für Onlineveranstaltungen.

 

2. Zugang

Wenn Sie sich für eine Online-Teilnahme entschieden haben, erhalten Sie mit oder im Nachgang zu der Anmeldebestätigung (s. Abschnitt I, Ziff. 1) Zugangsdaten für die Veranstaltung. Soweit Sie für den Zugang ein Passwort einrichten müssen, behandeln Sie dies bitte vertraulich und geben dies nicht an Dritte weiter.

 

3. Haftung

Eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter sowie bei Malsoftware Dritter ist ausgeschlossen. Unsere Haftung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (Verschulden Dritter, schuldhaftes Verhalten eines/einer Teilnehmenden, Fehlanwendungen) über das Internet nicht erreichbar ist. Ferner haften wir nicht für bestimmte Datendurchsatzraten und Datenverkehrskapazitäten sowie die für die einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreiten. Gleiches gilt für nicht von uns verschuldete Mängel bei den Zugriffsmöglichkeiten Dritter. Wir weisen ferner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragung in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Die Teilnehmenden sind daher darüber informiert, dass Dritte unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Kommunikationsverkehr einzusehen. Eine hieraus resultierende Haftung ist ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt Abschnitt I, Ziff. 6.

4. Besondere Regelungen für Hybridveranstaltungen

Für Hybridveranstaltungen gelten die besonderen Regelungen für Präsenzveranstaltungen (Abschnitt 1) und für Onlineveranstaltungen (Abschnitt 2) entsprechend.

 

Abschnitt III


Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen sowie Dateien

 

1. Geltungsbereich

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Besteller:in und UniQMoments UG (haftungsbeschränkt), (UniQMoments) für die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen, und Dateien (im Folgenden „Produkte“).

2. Bestellung, Widerrufsrecht für Verbraucher

Ihre Bestellung kann per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen und ist, vorbehaltlich gesetzlicher Widerrufsrechte, verbindlich.

3. Lieferung, Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Angaben über Liefertermine sind unverbindlich. Bitte beachten Sie, dass UniQMoments Produkte nur in kleinen, zur Eigennutzung bestimmten Mengen liefert. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Produkte im Eigentum von UniQMoments.

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Regelungen in Abschnitt I, Ziff. 5 finden entsprechend Anwendung.

5. Urheberrechte

Sämtliche bei UniQMoments bestellten Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Der Bestellerin oder dem Besteller wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Bestellendem und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Produkte – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

6. Gewährleistung, Haftung

Wir leisten bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Für unsere Haftung gilt Abschnitt I, Ziff. Z entsprechend.

Antikorruptions-Bestimmungen

1. Anti-Korruption und Bestechung /Definitionen

Die Teilnehmer:innen, Besteller:innen und UniQMoments erklären, dass sie jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenwirken und die dahingehenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten werden. „Bestechung und Korruption“ bedeutet der Missbrauch anvertrauter Befugnisse zum persönlichen Vorteil, so unter anderem das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Annehmen oder Erbitten eines persönlichen Vorteils als Gegenleistung für eine gesetzeswidrige oder ethisch nicht vertretbare Handlung, die Verletzung einer Treuepflicht oder eine andere unzulässige Handlung oder die Belohnung einer Person, einer Gesellschaft oder einer Amtsstelle für eine solche Handlung, insbesondere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 298, 299, 333, 334 Strafgesetzbuch (StGB). Persönliche Vorteile schließen alle Arten Geschenke, Darlehen, Honorare, Belohnungen oder anderen Anreize (Steuern, Dienstleistungen, Spenden, etc.) ein.
Die unter vorgenannter Ziff. 1.1 aufgeführte Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter der Teilnehmenden, Bestellenden oder von UniQMoments, also Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder alle anderen im Namen eines Unternehmens handelnden Personen.

2. Regelungen/Schadensersatz und Rücktritt

Die Teilnehmenden und die Bestellerin/der Besteller erklären, versichern und versprechen:
a. dass weder sie selbst noch ihre Mitarbeiter i. bei der Annahme und Erfüllung der Pflichten gemäß dieser Vereinbarung in Verletzung der unter Ziff.1 aufgeführten Verpflichtung zum Unterlassen von Bestechung oder Korruption handeln werden bzw. gehandelt haben und ii. keine zur Einhaltung der unter Ziff.1 aufgeführten Verpflichtung zum Unterlassen von Bestechung oder Korruption erforderlichen Handlungen unterlassen haben;
b. UniQMoments unverzüglich über alle Verletzungen dieser Klausel zu informieren, von denen sie Kenntnis erhalten;
c. über eigene Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der unter Ziff.1 aufgeführten Verpflichtung zum Unterlassen von Bestechung oder Korruption zu verfügen und diese für die Laufzeit der Vereinbarung aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls durchzusetzen.

Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen aus vorstehenden Ziff.1 und 2.1 durch die Teilnehmenden oder die Bestellerin/den Besteller berechtigt – sofern er nicht geringfügig ist – UniQMoments dazu, bestehende Vereinbarungen oder Verträge unbeschadet sonstiger Rechte wie z.B. Kündigungs- und Rücktrittsrechte mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen oder von ihnen zurückzutreten. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schäden bleibt UniQMoments vorbehalten.

 

Schlussbestimmungen

Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in dieser Weise am nächsten kommt und/oder was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass die Bestimmung eine Lücke aufweisen sollte.

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